- Antrag auf Bundeserziehungsgeld
Die Auszahlung des Erziehungsgeldes ist beim Erziehungsgeldabschnitt des örtlichen zuständigen Versorgungsamtes²) zu beantragen. Das Erziehungsgeld wird rückwirkend höchstens für sechs Monate vor der Antragstellung gezahlt. Erziehungsgeld ist für jeweils ein Lebensjahr zu beantragen. Der Antrag für das 2. Lebensjahr kann frühestens ab dem 9. Lebensmonat gestellt werden.
- Anrechnung des Mutterschaftsgeldes
Auf das Erziehungsgeld wird das laufend gezahlte Mutterschaftsgeld, das die Mutter während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung erhält, angerechnet.
²) Versorgungsämter im Bundesland Mecklenburg/ Vorpommern sind:
- Neustrelitzer Str. 120, 17033 Neubrandenburg,
Tel. : (0395) 380-0, Fax.: (0395) 380-2561
örtlich zuständig für die kreisfreie Stadt Neubrandenburg und die Landkeise Demmin, Müritz, Mecklenburg- Strelitz und Uecker- Randow
- Erich- Schlesinger- Str. 35, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 122-1500, Fax.: (0381) 122-1995
örtlich zuständig für die kreisfreie Stadt Rostock und die Landkreise Bad Doberan und Güstrow
- Friedrich- Engels- Str. 47, 19061 Schwerin
Tel.: (0385) 3991-0, Fax.: (0385) 3991-105
örtlich zuständig für die kreisfreien Städte Schwerin, Wismar und die Landkreise Nordwestmecklenburg, Ludwigslust und Parchim
- Frankendamm 17, 18439 Stralsund
Tel.: (03831) 2697-0, Fax.: (03831) 2697-22
örtlich zuständig für die kreisfreien Städte Greifswald, Stralsund und die Landkreise Nordvorpommern und Rügen
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