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NEUE INHALTE
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3. Die erweiterte Mutterschaftsvorsorge
Zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge gibt es vielfältige Möglichkeiten zusätzlicher Untersuchungen, die Hinweise auf weitere ernstzunehmende Gesundheitsstörungen geben können. Diese Untersuchungen sind bisher nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge und müssen von den Versicherten selbst getragen werden. Trotzdem sind diese Untersuchungen sinnvoll und helfen, versteckte Risiken aufzuspüren. Dazu gehören die Risikoabschätzung auf ein Down-Syndrom und einen offenen Rücken, ein Screening auf Toxoplasmose und andere Infektionskrankheiten sowie der Ausschluss eines Schwangerschaftsdiabetes.
Es gibt drei Möglichkeiten, das Risiko für die bestehende Schwangerschaft abzuschätzen, dass das Baby an einem Down-Syndrom erkrankt sein könnte. Zunächst einmal gibt es das sogenannte Ersttrimester- Screening, das in der 11.-13. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann. Diese Untersuchung besteht aus einer sehr genauen Ultraschalluntersuchung, bei der vor allem die Dicke der Nackenfalte des Babies gemessen wird. Bis zu 3mm wird diese Nackenfaltendicke als normal eingeschätzt. Außerdem werden aus dem mütterlichen Blut zwei spezifische Laborwerte ermittelt, die in die Risikoeinschätzung mit einfließen. Sollten die Nackenfalte verdickt sein oder einer der Laborwerte auffällig, könnte im 4. Schwangerschaftsmonat eine Fruchtwasseruntersuchung durchgeführt werden. Dieses Ersttrimester- Screening ist mit einer Treffsicherheit von 80% versehen.
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